Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die tagesaktuellen Bestimmungen auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.
Unsere Führungen unterliegen - je nach "Corona-Stufe" - unterschiedlichen Voraussetzungen:
1. in der Basisstufe ohne Zugangsbeschränkungen zulässig,
2. in der Warnstufe unter 3 G zulässig (d.h. nicht-immunisierten Personen ist die Teilnahme nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet),
3. in der Alarmstufe I unter 2 G zulässig (d.h. nicht-immunisierten Personen ist die Teilnahme nicht gestattet),
4. in der Alarmstufe II unter 2 G plus zulässig (d.h. die Teilnahme ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet).
Angaben ohne Gewähr - bitte informieren Sie sich zustäzlich über die tagesaktuellen Bestimmungen auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.
- Aufgrund der Alarmstufe II schließen wir ab dem 29. November 2021 unsere Ausstellung für den Publikumsverkehr.
- Unsere naturkundlichen Exkursionen finden ab sofort nur noch unter 2 G + statt.
Im Gegensatz zu unserer üblichen Praxis ist die Teilnahme an Führungen nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.
Alle Informationen zu den geltenen Hygienebestimmungen sowie Ausnahmen finden Sie in nachfolgender PDF-Datei:
Aufgrund der Alarmstufe ist ab dem 17. November ein 2G-Nachweis
- für den Besuch unserer Ausstellung und
- für unsere naturkundlichen Exkursionen erforderlich
Im Gegensatz zu unserer üblichen Praxis ist die Teilnahme an Führungen nur nach nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.
Alle Informationen zu den geltenen Hygienebestimmungen finden Sie in nachfolgender PDF-Datei:
3G-Pflicht mit PCR-Test für Ausstellungsbesuch:
Seit dem 03. November gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Für für diverse Angebote in Innenräumen muss deshalb ein Nachweis der sogenannten 3-G mit PCR-Test erbracht werden.
Diese Regelung betrifft auch unser NABU-Bodenseezentrum. Das bedeutet, dass Sie unsere Ausstellung nur betreten dürfen, wenn Sie gegen das Corona-Virus geimpft, davon genesen sind, oder ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Naturkundliche Führungen ebenfalls unter 3G:
Auch hier gilt nun die 3G-Regelung. Allerdings müssen Sie hierfür kein PCR-Test vorlegen, sondern ein "Schnelltest-Zertifikat".
Im Gegensatz zu unserer üblichen Praxis ist die Teilnahme an Führungen nur nach nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.
Das NABU-Bodenseezentrum startet nach längerer Coronapause wieder mit den regelmäßigen naturkundlichen Exkursionen. Den Anfang macht die „Große Führung durch das Wollmatinger Ried“ am Samstag, den 12. Juni 2021 um 16.00 Uhr. Auf der Mettnau starten die Führungen mit dem "Sonntagsspaziergang" am 20. Juni 2021 um 10.00 Uhr. Naturinteressierte können sich ab sofort unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de dazu anmelden.
Aufgrund der aktuellen Situation und im Bestreben, eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen ist das NABU-Bodenseezentrum weiterhin für den Besucherverkehr geschlossen und auf Notbetrieb zurückgefahren. Telefonisch (+49 (0)7531.921 66 40) und per Mail (NABU@NABU-Bodenseezentrum.de) erreichen Sie uns wie gewohnt.
Auch alle Veranstaltungen finden bis auf Weiteres NICHT statt. Dies betrifft sowohl die öffentlichen, als auch die privat gebuchten Führungen und
naturpädagogischen Angebote.