Meldungen zu Corona-Regeln


03. April 2022

Durch neue Corona-Verordnung entfällt 3-G-Regelung

Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

  • Für unsere naturkundlichen Exkursionen entfällt aktuell die 3-G-Regelung.
  • Die Teilnahme an Führungen ist weiterhin nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die tagesaktuellen Bestimmungen auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.


01.02.2022

Corona-Regelungen auf unseren Führungen

Unsere Führungen unterliegen - je nach "Corona-Stufe" - unterschiedlichen Voraussetzungen:

 

1. in der Basisstufe ohne Zugangsbeschränkungen zulässig,

 

2. in der Warnstufe unter 3 G zulässig (d.h. nicht-immunisierten Personen ist die Teilnahme nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet),

 

3. in der Alarmstufe I unter 2 G zulässig (d.h. nicht-immunisierten Personen ist die Teilnahme nicht gestattet),

 

4. in der Alarmstufe II unter 2 G plus zulässig (d.h. die Teilnahme ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet).

 

Angaben ohne Gewähr - bitte informieren Sie sich zustäzlich über die tagesaktuellen Bestimmungen auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.


06. Dezember 2021

Alarmstufe II bringt neue Regeln

- Aufgrund der Alarmstufe II  schließen wir ab dem 29. November 2021 unsere Ausstellung für den Publikumsverkehr.

 

- Unsere naturkundlichen Exkursionen finden ab sofort nur noch unter 2 G + statt.

 

Im Gegensatz zu unserer üblichen Praxis ist die Teilnahme an Führungen nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur unter 2G + möglich.
  • Die Landesregierung hat jedoch Ausnahmen für die 2G + Regel definiert (vgl. PDF Information für Teilnehmende)
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur nach bestätigter Anmeldung möglich.
    Personen, die ohne Anmeldung erscheinen werden NICHT mitgenommen.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
  • Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske mitzubringen und diese zu tragen, insofern der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen unterschritten wird.

Alle Informationen zu den geltenen Hygienebestimmungen sowie Ausnahmen finden Sie in nachfolgender PDF-Datei:

 

Download
Information für die Teilnehmenden an den
Adobe Acrobat Dokument 145.8 KB

17. November 2021

Corona Alarmstufe verschärft Regeln

Aufgrund der Alarmstufe ist ab dem 17. November ein 2G-Nachweis

 

- für den Besuch unserer Ausstellung und

- für unsere naturkundlichen Exkursionen erforderlich

 

Im Gegensatz zu unserer üblichen Praxis ist die Teilnahme an Führungen nur nach nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit 2G-Nachweis möglich. 
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur nach bestätigter Anmeldung möglich.
  • Personen, die ohne Anmeldung erscheinen werden NICHT mitgenommen.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
  • Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske mitzubringen und diese zu tragen, insofern der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen unterschritten wird.

Alle Informationen zu den geltenen Hygienebestimmungen finden Sie in nachfolgender PDF-Datei:

 

Download
Information für die Teilnehmenden an den
Adobe Acrobat Dokument 136.2 KB

03. November 2021

Corona-Warnstufe bringt neue Regelungen

3G-Pflicht mit PCR-Test für Ausstellungsbesuch:

Seit dem 03. November gilt in Baden-Württemberg  die Warnstufe. Für für diverse Angebote in Innenräumen muss deshalb ein  Nachweis der sogenannten 3-G mit PCR-Test erbracht werden.

Diese Regelung betrifft auch unser NABU-Bodenseezentrum. Das bedeutet, dass Sie unsere Ausstellung nur betreten dürfen, wenn Sie gegen das Corona-Virus geimpft, davon genesen sind, oder ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

 

Naturkundliche Führungen ebenfalls unter 3G:

Auch hier gilt nun die 3G-Regelung. Allerdings müssen Sie hierfür kein PCR-Test  vorlegen, sondern ein "Schnelltest-Zertifikat".

 

Im Gegensatz zu unserer üblichen Praxis ist die Teilnahme an Führungen nur nach nur nach bestätigter Anmeldung möglich. Naturinteressierte können sich unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de anmelden.

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit 3G-Nachweis möglich. 
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur nach bestätigter Anmeldung möglich.
  • Personen, die ohne Anmeldung erscheinen werden NICHT mitgenommen.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
  • Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske mitzubringen und diese zu tragen, insofern der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen unterschritten wird.

08. Juli 2021

NABU-Bodenseezentrum bietet nach Corona-Pause erste Führungen an

Das NABU-Bodenseezentrum startet nach längerer Coronapause wieder mit den regelmäßigen naturkundlichen Exkursionen. Den Anfang macht die „Große Führung durch das Wollmatinger Ried“ am Samstag, den 12. Juni 2021 um 16.00 Uhr. Auf der Mettnau starten die Führungen mit dem "Sonntagsspaziergang" am 20. Juni 2021 um 10.00 Uhr.  Naturinteressierte können sich ab sofort unter NABU@NABU-Bodenseezentrum.de dazu anmelden.

 

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur nach bestätigter Anmeldung möglich.
  • Personen, die ohne Anmeldung erscheinen werden NICHT mitgenommen.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
  • Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske mitzubringen und diese zu tragen, insofern der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen unterschritten wird.

Corona-Update vom 07. Januar 2021

NABU-Bodenseezentrum weiterhin geschlossen - auch Veranstaltungen sind abgesagt

Aufgrund der aktuellen Situation und im Bestreben, eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen ist das NABU-Bodenseezentrum weiterhin für den Besucherverkehr geschlossen und auf Notbetrieb zurückgefahren. Telefonisch (+49 (0)7531.921 66 40) und per Mail (NABU@NABU-Bodenseezentrum.de) erreichen Sie uns wie gewohnt.

 

Auch alle Veranstaltungen finden bis auf Weiteres NICHT statt. Dies betrifft sowohl die öffentlichen, als auch die privat gebuchten Führungen und naturpädagogischen Angebote.

  • Sollten Sie eine Führung bei uns gebucht haben, können Sie diese kostenfrei stornieren oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.